Neue Regelung durch die Verordnung (EU) 2025/877 der Europäischen Kommission, die die Kosmetikverordnung (EG) Nr. 1223/2009 entsprechend ergänzt. TPO wird ab dem 01.09.2025 in Anhang II offiziell in der Liste der verbotenen Stoffe aufgenommen.
TPO ist ein „Photoinitiator“ und dient zur Aushärtung von UV-Gelen unter UV-Licht. TPO ist nun als „nicht mehr sicher“ eingestuft, und seine Verwendung in kosmetischen Produkten ab 01.09.2025 nicht mehr erlaubt.
TPO (CAS 75980-60-8) = TRIMETYLBENZOYL DIPHENYLPHOSPHINE OXIDE
Vorsicht,
Verwechslungsgefahr mit anderen Photoinitiatoren!
Es gibt weitere Photoinitiatoren mit sehr ähnlichen chemischen Bezeichnungen, die nicht in der Kosmetik verboten sind:
TPO-L (CAS 84434-11-7) = ETHYL PHENYL (2,4,6-TRIMETHYLBENZOYL) PHOSPHINATE
= erlaubt und kosmetisch konform!
BAPO (CAS 162881-26-7) = PHENY-BIS (2,4,6-TRIMETHYLBENZOYL) PHOSPHIE OXIDE
= erlaubt und kosmetisch konform!
TPO-L und BAPO hören sich ähnlich an, sind aber nicht von der neuen Regelung betroffen.
TPO-L und BAPO sind weiterhin in kosmetischen Formulierungen zugelassen.
Wir können versichern, dass unsere Produkte schon immer TPO-frei waren.