Premium Farbgel Five Stars 5ml
Premium Farbgel Five Stars 5ml für spektakuläre farbige Fingernägel
Das Five Stars Farbgel zeichnet sich durch seine hohe Farbbrillanz und durch die einschichtig starke Deckkraft aus. Hierdurch sind diese trendigen Modellage Farbgele hervorragend für kreatives Naildesign und für das farbig-freche UV Gel French Design geeignet. Seine Flexibilität sowie seine lange Haltbarkeit zeigen die Farbgele besonders bei der Full-Cover Modellage. Die neue Generation von Farbgel gibt es immer in den aktuellen Trendfarben.
Farbgel Five Stars garantiert Dir ein elegantes Nageldesign auf deinen Nägeln. Das Farbgel ist einschichtig deckend und hervorragend in der Verarbeitung bei der UV-Gel Modellage. Gestalte deine Fingernägel einfarbig oder bunt, ganz nach deinen Wünschen. Mit diesem Farbgel kannst Du den Nagel komplett lackieren oder auch tolle Nailart kreieren. Die Farbgele müssen für den perfekten Halt mit einem Glanzgel oder High Gloss Quickfinish versiegelt werden.
Auch ein Aufrühren des Farbgeles ist nicht nötig, da durch das Aufrühren von abgesetzten Farbpigmenten sich in Farbgelen Mircoblasen bilden. Diese sorgen für das vorzeitige Ablösen der Nagelmodellage. Die Farbpigmente der Farbgele setzen sich nicht ab, hierdurch wird ein Aufrühren unnötig und die Haltbarkeit der Modellage um ein Vielfaches verlängert.
Eigenschaften:- Kein Aufrühen nötig
- Kein Absetzen der Farbpiqmente
- Mittelviskoses Farbgel
- Für die Fullcover Modellage, French oder Nailart
- Trocknet unter UV oder LED Lampe
- VEGAN & CRUELTY FREE
- Exzellente Deckkraft
- Optimale Streichfähigkeit
- Inhalt: 5ml im Designer Tiegel
| Produkteigenschaft | Wert |
|---|---|
| Kategorie: | Farbgel |
| Gelart: | FrenchMakeUp / Cover |
| Viskosität: | mittelviskos |
| Größen: | 5 ml |
| Farben: |
|
| Saison Farben: |
|
| Inhalt: | 5,00 ml |
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Warnhinweise:
Hautkontakt vermeiden. Anwendungshinweise bitte sorgfältig lesen. Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. Bei Berührung mit den Augen gründlich mit Wasser ausspülen und Arzt konsultieren. Bei Berührung mit der Haut gründlich mit Wasser abspülen. In gut belüfteten Räumen verwenden. Nicht bei verletzten oder entzündeten Nägeln anwenden. Bei Auftreten von Hautrötungen oder allergischen Reaktionen Kontakt mit dem Produkt sofort einstellen und ggf. Arzt aufsuchen. Nur für gewerbliche Verwendung. Kann Allergien auslösen.
Anwendung: Nagelmodellage.
Sicherheitshinweise und Anwendungshinweise beachten.
Nur für gewerblichen Gebrauch.
Den Nagel wie gewohnt vorbereiten. In Form feilen, Nagelhaut entfernen und entfetten.
Base Gel - Haftvermittler UV-Gel auftragen und 2 Minuten aushärten.
Optional kannst du einen Primer verwenden, wenn du Probleme mit der Haftung hast.
Das Farbgel mit einem Gelpinsel auftragen und 2 Minuten aushärten.
Vorgang ggf. wiederholen, wenn du das Farbgel sehr dick verwendest.
Die Härtezeit hängt von dem jeweiligen Farbton und der Dicke des Farbauftrages ab.
Die Farbgel Schicht versiegelst du mit einen Glanz Gel / Top Gel oder mit dem High Gloss Quickfinish.
Das Top Gel ggf. mit Cleaner reinigen, das High Gloss Quickfinish trocknet ohne Dispersionsschicht.
Neue Regelung durch die Verordnung (EU) 2025/877 der Europäischen Kommission, die die Kosmetikverordnung (EG) Nr. 1223/2009 entsprechend ergänzt. TPO wird ab dem 01.09.2025 in Anhang II offiziell in der Liste der verbotenen Stoffe aufgenommen.
TPO ist ein „Photoinitiator“ und dient zur Aushärtung von UV-Gelen unter UV-Licht. TPO ist nun als „nicht mehr sicher“ eingestuft, und seine Verwendung in kosmetischen Produkten ab 01.09.2025 nicht mehr erlaubt.
TPO (CAS 75980-60-8) = TRIMETYLBENZOYL DIPHENYLPHOSPHINE OXIDE
Vorsicht,
Verwechslungsgefahr mit anderen Photoinitiatoren!
Es gibt weitere Photoinitiatoren mit sehr ähnlichen chemischen Bezeichnungen, die nicht in der Kosmetik verboten sind:
TPO-L (CAS 84434-11-7) = ETHYL PHENYL (2,4,6-TRIMETHYLBENZOYL) PHOSPHINATE
= erlaubt und kosmetisch konform!
BAPO (CAS 162881-26-7) = PHENY-BIS (2,4,6-TRIMETHYLBENZOYL) PHOSPHIE OXIDE
= erlaubt und kosmetisch konform!
TPO-L und BAPO hören sich ähnlich an, sind aber nicht von der neuen Regelung betroffen.
TPO-L und BAPO sind weiterhin in kosmetischen Formulierungen zugelassen.
Wir können versichern, dass unsere Produkte schon immer TPO-frei waren.
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Anwendung: Nagelmodellage.
Sicherheitshinweise und Anwendungshinweise beachten.
Nur für gewerblichen Gebrauch.
Den Nagel wie gewohnt vorbereiten. In Form feilen, Nagelhaut entfernen und entfetten.
Base Gel - Haftvermittler UV-Gel auftragen und 2 Minuten aushärten.
Optional kannst du einen Primer verwenden, wenn du Probleme mit der Haftung hast.
Das Farbgel mit einem Gelpinsel auftragen und 2 Minuten aushärten.
Vorgang ggf. wiederholen, wenn du das Farbgel sehr dick verwendest.
Die Härtezeit hängt von dem jeweiligen Farbton und der Dicke des Farbauftrages ab.
Die Farbgel Schicht versiegelst du mit einen Glanz Gel / Top Gel oder mit dem High Gloss Quickfinish.
Das Top Gel ggf. mit Cleaner reinigen, das High Gloss Quickfinish trocknet ohne Dispersionsschicht.
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TPO (CAS 75980-60-8) = TRIMETYLBENZOYL DIPHENYLPHOSPHINE OXIDE
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Die Farbgel Schicht versiegelst du mit einen Glanz Gel / Top Gel oder mit dem High Gloss Quickfinish.
Das Top Gel ggf. mit Cleaner reinigen, das High Gloss Quickfinish trocknet ohne Dispersionsschicht.
Neue Regelung durch die Verordnung (EU) 2025/877 der Europäischen Kommission, die die Kosmetikverordnung (EG) Nr. 1223/2009 entsprechend ergänzt. TPO wird ab dem 01.09.2025 in Anhang II offiziell in der Liste der verbotenen Stoffe aufgenommen.
TPO ist ein „Photoinitiator“ und dient zur Aushärtung von UV-Gelen unter UV-Licht. TPO ist nun als „nicht mehr sicher“ eingestuft, und seine Verwendung in kosmetischen Produkten ab 01.09.2025 nicht mehr erlaubt.
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Das Top Gel ggf. mit Cleaner reinigen, das High Gloss Quickfinish trocknet ohne Dispersionsschicht.
Neue Regelung durch die Verordnung (EU) 2025/877 der Europäischen Kommission, die die Kosmetikverordnung (EG) Nr. 1223/2009 entsprechend ergänzt. TPO wird ab dem 01.09.2025 in Anhang II offiziell in der Liste der verbotenen Stoffe aufgenommen.
TPO ist ein „Photoinitiator“ und dient zur Aushärtung von UV-Gelen unter UV-Licht. TPO ist nun als „nicht mehr sicher“ eingestuft, und seine Verwendung in kosmetischen Produkten ab 01.09.2025 nicht mehr erlaubt.
TPO (CAS 75980-60-8) = TRIMETYLBENZOYL DIPHENYLPHOSPHINE OXIDE
Vorsicht,
Verwechslungsgefahr mit anderen Photoinitiatoren!
Es gibt weitere Photoinitiatoren mit sehr ähnlichen chemischen Bezeichnungen, die nicht in der Kosmetik verboten sind:
TPO-L (CAS 84434-11-7) = ETHYL PHENYL (2,4,6-TRIMETHYLBENZOYL) PHOSPHINATE
= erlaubt und kosmetisch konform!
BAPO (CAS 162881-26-7) = PHENY-BIS (2,4,6-TRIMETHYLBENZOYL) PHOSPHIE OXIDE
= erlaubt und kosmetisch konform!
TPO-L und BAPO hören sich ähnlich an, sind aber nicht von der neuen Regelung betroffen.
TPO-L und BAPO sind weiterhin in kosmetischen Formulierungen zugelassen.
Wir können versichern, dass unsere Produkte schon immer TPO-frei waren.
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Warnhinweise:
Hautkontakt vermeiden. Anwendungshinweise bitte sorgfältig lesen. Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. Bei Berührung mit den Augen gründlich mit Wasser ausspülen und Arzt konsultieren. Bei Berührung mit der Haut gründlich mit Wasser abspülen. In gut belüfteten Räumen verwenden. Nicht bei verletzten oder entzündeten Nägeln anwenden. Bei Auftreten von Hautrötungen oder allergischen Reaktionen Kontakt mit dem Produkt sofort einstellen und ggf. Arzt aufsuchen. Nur für gewerbliche Verwendung. Kann Allergien auslösen.
Anwendung: Nagelmodellage.
Sicherheitshinweise und Anwendungshinweise beachten.
Nur für gewerblichen Gebrauch.
Den Nagel wie gewohnt vorbereiten. In Form feilen, Nagelhaut entfernen und entfetten.
Base Gel - Haftvermittler UV-Gel auftragen und 2 Minuten aushärten.
Optional kannst du einen Primer verwenden, wenn du Probleme mit der Haftung hast.
Das Farbgel mit einem Gelpinsel auftragen und 2 Minuten aushärten.
Vorgang ggf. wiederholen, wenn du das Farbgel sehr dick verwendest.
Die Härtezeit hängt von dem jeweiligen Farbton und der Dicke des Farbauftrages ab.
Die Farbgel Schicht versiegelst du mit einen Glanz Gel / Top Gel oder mit dem High Gloss Quickfinish.
Das Top Gel ggf. mit Cleaner reinigen, das High Gloss Quickfinish trocknet ohne Dispersionsschicht.
Neue Regelung durch die Verordnung (EU) 2025/877 der Europäischen Kommission, die die Kosmetikverordnung (EG) Nr. 1223/2009 entsprechend ergänzt. TPO wird ab dem 01.09.2025 in Anhang II offiziell in der Liste der verbotenen Stoffe aufgenommen.
TPO ist ein „Photoinitiator“ und dient zur Aushärtung von UV-Gelen unter UV-Licht. TPO ist nun als „nicht mehr sicher“ eingestuft, und seine Verwendung in kosmetischen Produkten ab 01.09.2025 nicht mehr erlaubt.
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TPO ist ein „Photoinitiator“ und dient zur Aushärtung von UV-Gelen unter UV-Licht. TPO ist nun als „nicht mehr sicher“ eingestuft, und seine Verwendung in kosmetischen Produkten ab 01.09.2025 nicht mehr erlaubt.
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TPO ist ein „Photoinitiator“ und dient zur Aushärtung von UV-Gelen unter UV-Licht. TPO ist nun als „nicht mehr sicher“ eingestuft, und seine Verwendung in kosmetischen Produkten ab 01.09.2025 nicht mehr erlaubt.
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Die Härtezeit hängt von dem jeweiligen Farbton und der Dicke des Farbauftrages ab.
Die Farbgel Schicht versiegelst du mit einen Glanz Gel / Top Gel oder mit dem High Gloss Quickfinish.
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Die Farbgel Schicht versiegelst du mit einen Glanz Gel / Top Gel oder mit dem High Gloss Quickfinish.
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Die Härtezeit hängt von dem jeweiligen Farbton und der Dicke des Farbauftrages ab.
Die Farbgel Schicht versiegelst du mit einen Glanz Gel / Top Gel oder mit dem High Gloss Quickfinish.
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Neue Regelung durch die Verordnung (EU) 2025/877 der Europäischen Kommission, die die Kosmetikverordnung (EG) Nr. 1223/2009 entsprechend ergänzt. TPO wird ab dem 01.09.2025 in Anhang II offiziell in der Liste der verbotenen Stoffe aufgenommen.
TPO ist ein „Photoinitiator“ und dient zur Aushärtung von UV-Gelen unter UV-Licht. TPO ist nun als „nicht mehr sicher“ eingestuft, und seine Verwendung in kosmetischen Produkten ab 01.09.2025 nicht mehr erlaubt.
TPO (CAS 75980-60-8) = TRIMETYLBENZOYL DIPHENYLPHOSPHINE OXIDE
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Die Farbgel Schicht versiegelst du mit einen Glanz Gel / Top Gel oder mit dem High Gloss Quickfinish.
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Neue Regelung durch die Verordnung (EU) 2025/877 der Europäischen Kommission, die die Kosmetikverordnung (EG) Nr. 1223/2009 entsprechend ergänzt. TPO wird ab dem 01.09.2025 in Anhang II offiziell in der Liste der verbotenen Stoffe aufgenommen.
TPO ist ein „Photoinitiator“ und dient zur Aushärtung von UV-Gelen unter UV-Licht. TPO ist nun als „nicht mehr sicher“ eingestuft, und seine Verwendung in kosmetischen Produkten ab 01.09.2025 nicht mehr erlaubt.
TPO (CAS 75980-60-8) = TRIMETYLBENZOYL DIPHENYLPHOSPHINE OXIDE
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Neue Regelung durch die Verordnung (EU) 2025/877 der Europäischen Kommission, die die Kosmetikverordnung (EG) Nr. 1223/2009 entsprechend ergänzt. TPO wird ab dem 01.09.2025 in Anhang II offiziell in der Liste der verbotenen Stoffe aufgenommen.
TPO ist ein „Photoinitiator“ und dient zur Aushärtung von UV-Gelen unter UV-Licht. TPO ist nun als „nicht mehr sicher“ eingestuft, und seine Verwendung in kosmetischen Produkten ab 01.09.2025 nicht mehr erlaubt.
TPO (CAS 75980-60-8) = TRIMETYLBENZOYL DIPHENYLPHOSPHINE OXIDE
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TPO-L (CAS 84434-11-7) = ETHYL PHENYL (2,4,6-TRIMETHYLBENZOYL) PHOSPHINATE
= erlaubt und kosmetisch konform!
BAPO (CAS 162881-26-7) = PHENY-BIS (2,4,6-TRIMETHYLBENZOYL) PHOSPHIE OXIDE
= erlaubt und kosmetisch konform!
TPO-L und BAPO hören sich ähnlich an, sind aber nicht von der neuen Regelung betroffen.
TPO-L und BAPO sind weiterhin in kosmetischen Formulierungen zugelassen.
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Warnhinweise:
Hautkontakt vermeiden. Anwendungshinweise bitte sorgfältig lesen. Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. Bei Berührung mit den Augen gründlich mit Wasser ausspülen und Arzt konsultieren. Bei Berührung mit der Haut gründlich mit Wasser abspülen. In gut belüfteten Räumen verwenden. Nicht bei verletzten oder entzündeten Nägeln anwenden. Bei Auftreten von Hautrötungen oder allergischen Reaktionen Kontakt mit dem Produkt sofort einstellen und ggf. Arzt aufsuchen. Nur für gewerbliche Verwendung. Kann Allergien auslösen.
Anwendung: Nagelmodellage.
Sicherheitshinweise und Anwendungshinweise beachten.
Nur für gewerblichen Gebrauch.
Den Nagel wie gewohnt vorbereiten. In Form feilen, Nagelhaut entfernen und entfetten.
Base Gel - Haftvermittler UV-Gel auftragen und 2 Minuten aushärten.
Optional kannst du einen Primer verwenden, wenn du Probleme mit der Haftung hast.
Das Farbgel mit einem Gelpinsel auftragen und 2 Minuten aushärten.
Vorgang ggf. wiederholen, wenn du das Farbgel sehr dick verwendest.
Die Härtezeit hängt von dem jeweiligen Farbton und der Dicke des Farbauftrages ab.
Die Farbgel Schicht versiegelst du mit einen Glanz Gel / Top Gel oder mit dem High Gloss Quickfinish.
Das Top Gel ggf. mit Cleaner reinigen, das High Gloss Quickfinish trocknet ohne Dispersionsschicht.
Neue Regelung durch die Verordnung (EU) 2025/877 der Europäischen Kommission, die die Kosmetikverordnung (EG) Nr. 1223/2009 entsprechend ergänzt. TPO wird ab dem 01.09.2025 in Anhang II offiziell in der Liste der verbotenen Stoffe aufgenommen.
TPO ist ein „Photoinitiator“ und dient zur Aushärtung von UV-Gelen unter UV-Licht. TPO ist nun als „nicht mehr sicher“ eingestuft, und seine Verwendung in kosmetischen Produkten ab 01.09.2025 nicht mehr erlaubt.
TPO (CAS 75980-60-8) = TRIMETYLBENZOYL DIPHENYLPHOSPHINE OXIDE
Vorsicht,
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TPO ist ein „Photoinitiator“ und dient zur Aushärtung von UV-Gelen unter UV-Licht. TPO ist nun als „nicht mehr sicher“ eingestuft, und seine Verwendung in kosmetischen Produkten ab 01.09.2025 nicht mehr erlaubt.
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Vorsicht,
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TPO ist ein „Photoinitiator“ und dient zur Aushärtung von UV-Gelen unter UV-Licht. TPO ist nun als „nicht mehr sicher“ eingestuft, und seine Verwendung in kosmetischen Produkten ab 01.09.2025 nicht mehr erlaubt.
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BAPO (CAS 162881-26-7) = PHENY-BIS (2,4,6-TRIMETHYLBENZOYL) PHOSPHIE OXIDE
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Die Farbgel Schicht versiegelst du mit einen Glanz Gel / Top Gel oder mit dem High Gloss Quickfinish.
Das Top Gel ggf. mit Cleaner reinigen, das High Gloss Quickfinish trocknet ohne Dispersionsschicht.
Neue Regelung durch die Verordnung (EU) 2025/877 der Europäischen Kommission, die die Kosmetikverordnung (EG) Nr. 1223/2009 entsprechend ergänzt. TPO wird ab dem 01.09.2025 in Anhang II offiziell in der Liste der verbotenen Stoffe aufgenommen.
TPO ist ein „Photoinitiator“ und dient zur Aushärtung von UV-Gelen unter UV-Licht. TPO ist nun als „nicht mehr sicher“ eingestuft, und seine Verwendung in kosmetischen Produkten ab 01.09.2025 nicht mehr erlaubt.
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TPO ist ein „Photoinitiator“ und dient zur Aushärtung von UV-Gelen unter UV-Licht. TPO ist nun als „nicht mehr sicher“ eingestuft, und seine Verwendung in kosmetischen Produkten ab 01.09.2025 nicht mehr erlaubt.
TPO (CAS 75980-60-8) = TRIMETYLBENZOYL DIPHENYLPHOSPHINE OXIDE
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BAPO (CAS 162881-26-7) = PHENY-BIS (2,4,6-TRIMETHYLBENZOYL) PHOSPHIE OXIDE
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Optional kannst du einen Primer verwenden, wenn du Probleme mit der Haftung hast.
Das Farbgel mit einem Gelpinsel auftragen und 2 Minuten aushärten.
Vorgang ggf. wiederholen, wenn du das Farbgel sehr dick verwendest.
Die Härtezeit hängt von dem jeweiligen Farbton und der Dicke des Farbauftrages ab.
Die Farbgel Schicht versiegelst du mit einen Glanz Gel / Top Gel oder mit dem High Gloss Quickfinish.
Das Top Gel ggf. mit Cleaner reinigen, das High Gloss Quickfinish trocknet ohne Dispersionsschicht.
Neue Regelung durch die Verordnung (EU) 2025/877 der Europäischen Kommission, die die Kosmetikverordnung (EG) Nr. 1223/2009 entsprechend ergänzt. TPO wird ab dem 01.09.2025 in Anhang II offiziell in der Liste der verbotenen Stoffe aufgenommen.
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Die Härtezeit hängt von dem jeweiligen Farbton und der Dicke des Farbauftrages ab.
Die Farbgel Schicht versiegelst du mit einen Glanz Gel / Top Gel oder mit dem High Gloss Quickfinish.
Das Top Gel ggf. mit Cleaner reinigen, das High Gloss Quickfinish trocknet ohne Dispersionsschicht.
Neue Regelung durch die Verordnung (EU) 2025/877 der Europäischen Kommission, die die Kosmetikverordnung (EG) Nr. 1223/2009 entsprechend ergänzt. TPO wird ab dem 01.09.2025 in Anhang II offiziell in der Liste der verbotenen Stoffe aufgenommen.
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Vorgang ggf. wiederholen, wenn du das Farbgel sehr dick verwendest.
Die Härtezeit hängt von dem jeweiligen Farbton und der Dicke des Farbauftrages ab.
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Das Top Gel ggf. mit Cleaner reinigen, das High Gloss Quickfinish trocknet ohne Dispersionsschicht.
Neue Regelung durch die Verordnung (EU) 2025/877 der Europäischen Kommission, die die Kosmetikverordnung (EG) Nr. 1223/2009 entsprechend ergänzt. TPO wird ab dem 01.09.2025 in Anhang II offiziell in der Liste der verbotenen Stoffe aufgenommen.
TPO ist ein „Photoinitiator“ und dient zur Aushärtung von UV-Gelen unter UV-Licht. TPO ist nun als „nicht mehr sicher“ eingestuft, und seine Verwendung in kosmetischen Produkten ab 01.09.2025 nicht mehr erlaubt.
TPO (CAS 75980-60-8) = TRIMETYLBENZOYL DIPHENYLPHOSPHINE OXIDE
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TPO ist ein „Photoinitiator“ und dient zur Aushärtung von UV-Gelen unter UV-Licht. TPO ist nun als „nicht mehr sicher“ eingestuft, und seine Verwendung in kosmetischen Produkten ab 01.09.2025 nicht mehr erlaubt.
TPO (CAS 75980-60-8) = TRIMETYLBENZOYL DIPHENYLPHOSPHINE OXIDE
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Neue Regelung durch die Verordnung (EU) 2025/877 der Europäischen Kommission, die die Kosmetikverordnung (EG) Nr. 1223/2009 entsprechend ergänzt. TPO wird ab dem 01.09.2025 in Anhang II offiziell in der Liste der verbotenen Stoffe aufgenommen.
TPO ist ein „Photoinitiator“ und dient zur Aushärtung von UV-Gelen unter UV-Licht. TPO ist nun als „nicht mehr sicher“ eingestuft, und seine Verwendung in kosmetischen Produkten ab 01.09.2025 nicht mehr erlaubt.
TPO (CAS 75980-60-8) = TRIMETYLBENZOYL DIPHENYLPHOSPHINE OXIDE
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Hautkontakt vermeiden. Anwendungshinweise bitte sorgfältig lesen. Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. Bei Berührung mit den Augen gründlich mit Wasser ausspülen und Arzt konsultieren. Bei Berührung mit der Haut gründlich mit Wasser abspülen. In gut belüfteten Räumen verwenden. Nicht bei verletzten oder entzündeten Nägeln anwenden. Bei Auftreten von Hautrötungen oder allergischen Reaktionen Kontakt mit dem Produkt sofort einstellen und ggf. Arzt aufsuchen. Nur für gewerbliche Verwendung. Kann Allergien auslösen.
Anwendung: Nagelmodellage.
Sicherheitshinweise und Anwendungshinweise beachten.
Nur für gewerblichen Gebrauch.
Den Nagel wie gewohnt vorbereiten. In Form feilen, Nagelhaut entfernen und entfetten.
Base Gel - Haftvermittler UV-Gel auftragen und 2 Minuten aushärten.
Optional kannst du einen Primer verwenden, wenn du Probleme mit der Haftung hast.
Das Farbgel mit einem Gelpinsel auftragen und 2 Minuten aushärten.
Vorgang ggf. wiederholen, wenn du das Farbgel sehr dick verwendest.
Die Härtezeit hängt von dem jeweiligen Farbton und der Dicke des Farbauftrages ab.
Die Farbgel Schicht versiegelst du mit einen Glanz Gel / Top Gel oder mit dem High Gloss Quickfinish.
Das Top Gel ggf. mit Cleaner reinigen, das High Gloss Quickfinish trocknet ohne Dispersionsschicht.
Neue Regelung durch die Verordnung (EU) 2025/877 der Europäischen Kommission, die die Kosmetikverordnung (EG) Nr. 1223/2009 entsprechend ergänzt. TPO wird ab dem 01.09.2025 in Anhang II offiziell in der Liste der verbotenen Stoffe aufgenommen.
TPO ist ein „Photoinitiator“ und dient zur Aushärtung von UV-Gelen unter UV-Licht. TPO ist nun als „nicht mehr sicher“ eingestuft, und seine Verwendung in kosmetischen Produkten ab 01.09.2025 nicht mehr erlaubt.
TPO (CAS 75980-60-8) = TRIMETYLBENZOYL DIPHENYLPHOSPHINE OXIDE
Vorsicht,
Verwechslungsgefahr mit anderen Photoinitiatoren!
Es gibt weitere Photoinitiatoren mit sehr ähnlichen chemischen Bezeichnungen, die nicht in der Kosmetik verboten sind:
TPO-L (CAS 84434-11-7) = ETHYL PHENYL (2,4,6-TRIMETHYLBENZOYL) PHOSPHINATE
= erlaubt und kosmetisch konform!
BAPO (CAS 162881-26-7) = PHENY-BIS (2,4,6-TRIMETHYLBENZOYL) PHOSPHIE OXIDE
= erlaubt und kosmetisch konform!
TPO-L und BAPO hören sich ähnlich an, sind aber nicht von der neuen Regelung betroffen.
TPO-L und BAPO sind weiterhin in kosmetischen Formulierungen zugelassen.
Wir können versichern, dass unsere Produkte schon immer TPO-frei waren.
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Neue Regelung durch die Verordnung (EU) 2025/877 der Europäischen Kommission, die die Kosmetikverordnung (EG) Nr. 1223/2009 entsprechend ergänzt. TPO wird ab dem 01.09.2025 in Anhang II offiziell in der Liste der verbotenen Stoffe aufgenommen.
TPO ist ein „Photoinitiator“ und dient zur Aushärtung von UV-Gelen unter UV-Licht. TPO ist nun als „nicht mehr sicher“ eingestuft, und seine Verwendung in kosmetischen Produkten ab 01.09.2025 nicht mehr erlaubt.
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Die Härtezeit hängt von dem jeweiligen Farbton und der Dicke des Farbauftrages ab.
Die Farbgel Schicht versiegelst du mit einen Glanz Gel / Top Gel oder mit dem High Gloss Quickfinish.
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Neue Regelung durch die Verordnung (EU) 2025/877 der Europäischen Kommission, die die Kosmetikverordnung (EG) Nr. 1223/2009 entsprechend ergänzt. TPO wird ab dem 01.09.2025 in Anhang II offiziell in der Liste der verbotenen Stoffe aufgenommen.
TPO ist ein „Photoinitiator“ und dient zur Aushärtung von UV-Gelen unter UV-Licht. TPO ist nun als „nicht mehr sicher“ eingestuft, und seine Verwendung in kosmetischen Produkten ab 01.09.2025 nicht mehr erlaubt.
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TPO ist ein „Photoinitiator“ und dient zur Aushärtung von UV-Gelen unter UV-Licht. TPO ist nun als „nicht mehr sicher“ eingestuft, und seine Verwendung in kosmetischen Produkten ab 01.09.2025 nicht mehr erlaubt.
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Neue Regelung durch die Verordnung (EU) 2025/877 der Europäischen Kommission, die die Kosmetikverordnung (EG) Nr. 1223/2009 entsprechend ergänzt. TPO wird ab dem 01.09.2025 in Anhang II offiziell in der Liste der verbotenen Stoffe aufgenommen.
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TPO ist ein „Photoinitiator“ und dient zur Aushärtung von UV-Gelen unter UV-Licht. TPO ist nun als „nicht mehr sicher“ eingestuft, und seine Verwendung in kosmetischen Produkten ab 01.09.2025 nicht mehr erlaubt.
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TPO-L (CAS 84434-11-7) = ETHYL PHENYL (2,4,6-TRIMETHYLBENZOYL) PHOSPHINATE
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